Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der dentorado GmbH, Mühlheim a. Main, im folgenden dentorado genannt. (Stand: 16. Juli 2014)


AGB dentorado GmbH

§ 1 Geltung
(1) Alle Lieferungen, Leistungen und Angebote von dentorado GmbH erfolgen ausschließlich aufgrund dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen.Der Auftraggeber erkennt die AGB mit Auftragserteilung unter Ausschluß evtl. Einkaufsbedingungen des Käufers an.Unser Angebot richtet sich grundsätzlich an Zahn- und Kieferärzte, Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgen, Kieferorthopäden, Zahntechniker, Dentallabore, Prophylaxeshops und ähnliche gewerbliche Dienstleister. Die AGB gelten nur, wenn der Kunde Unternehmer (§ 14 BGB), eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

(2) Die AGB gelten in ihrer jeweiligen Fassung auch für künftige Verträge mit demselben Kunden, ohne dass wir in jedem Einzelfall auf sie verweisen.

(3)Soweit in diesen AGB nicht unmittelbar geändert oder ausdrücklich ausgeschlossen, gelten die gesetzlichen Vorschriften.

(4) Geschäftsbedingungen des Kunden oder Dritter finden keine Anwendung, auch wenn wir ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widersprechen. Selbst wenn der Verkäufer auf ein Schreiben Bezug nimmt, das Geschäftsbedingungen des Kunden oder eines Dritten enthält oder auf solche verweist, liegt darin kein Einverständnis mit der Geltung jener Geschäftsbedingungen.

(5) Individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden bedürfen zwingend der schriftlichen Bestätigung.


§ 2 Angebote & Bestellungen

(1)Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich.

(2)Wir behalten uns vor und der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass wir Auskünfte über seine Bonität und seine wirtschaftlichen Verhältnisse einholen. Im Falle einer negativen Bonitätsprüfung behalten wir uns vor, den Auftrag nicht auszuführen.

(3)Bestellt der Kunde elektronisch, informieren wir ihn per E-Mail automatisch über den Eingang seiner Bestellung. In der automatischen E-Mail ist die Bestellung nochmals aufgeführt. Sie ist nicht die Annahme des Angebots.

(4)Die Bestellung des Kunden ist ein verbindliches Angebot. Mit der Bestellung sichert der Kunde zu, die Ware ausschließlich im Rahmen der gewerblichen Tätigkeit zu nutzen. Wir können sein Angebot innerhalb von vier Wochen nach Zugang annehmen. Die Annahme kann entweder durch Zusenden einer Auftragsbestätigung oder durch Leistung erfolgen.

(5)Abbildungen und Angaben in Katalogen, Prospekten, Newslettern, Mails und im Internet sind nur annähernd maßgebend, in keinem Fall handelt es sich um zugesicherte Eigenschaften.

§ 3 Preise und Zahlung
(1) Die Preise gelten für den in den Auftragsbestätigungen aufgeführten Leistungs- und Lieferungsumfang. Mehr- oder Sonderleistungen werden gesondert berechnet. Die Preise verstehen sich in EURO ab Lager zuzüglich Verpackung, der gesetzlichen Mehrwertsteuer, bei Exportlieferungen Zoll sowie Gebühren und anderer öffentlicher Abgaben.

(2) Rechnungsbeträge sind bei Lieferung der Ware sofort oder innerhalb der auf der Rechnung ausgewiesenen Zahlungsfrist ohne jeden Abzug zu bezahlen.

Ein Abzug von Skonto bedarf besonderer schriftlicher Vereinbarung. Maßgebend für das Datum der Zahlung ist der Eingang bei uns.

(3) Zugesagte Skonti werden nicht gewährt, wenn sich der Käufer mit der Bezahlung früherer Lieferungen im Rückstand befindet.


(4) Wir sind berechtigt, noch ausstehende Lieferungen oder Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen.

(5) Der Kunde hat kein allgemeines Umtauschrecht. Ist im Individualfall eine Rückgabe vereinbart, erfolgt die Rücksendung auf Gefahr und Kosten des Kunden. Nach Eingang und Prüfung der Ware erteilen wir eine Rechnungsgutschrift.

(6) Die Preise enthalten keine Umsatzsteuer, keine Verpackungs- und keine Transport-Versandkosten. Sie gelten ab Lager.

(7) Zahlungen gelten erst mit der vorbehaltenen Gutschrift auf das Konto von dentorado als geleistet. Wechsel oder Schecks werden nur nach besonderer Vereinbarung zahlungshalber angenommen.

(8) Es gelten zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses die aktuellen Preise. Mit erscheinen neuer Kataloge oder neuer Angebote auf unserer Webseite werden sämtliche anderen Angebote ungültig.

(9) Wir sind auch dann zur Verweigerung der Leistung nach § 321 BGB berechtigt, wenn sich die Vermögensverhältnisse des Kunden schon vor Vertragsschluss wesentlich verschlechtern und wir dies trotz sorgfältiger Prüfung erst nach Vertragsschluss erkennen.


(10) dentorado ist berechtigt, die Preise angemessen zu erhöhen, falls ihre Lieferbedingungen und Leistungen nicht innerhalb von 4 Monaten nach Vertragsabschluss zu erbringen sind und sich ihre Einstandspreise oder ihre Kosten für Löhne und Gehälter nach Vertragsabschluss erhöht haben.


(11) Serviceleistungen werden nach der gültigen Kundendienstpreisliste berechnet. Fracht und Verpackung für Reparaturen gehen, sofern sie nicht bei Erfüllung von Gewährleistungsansprüchen anfallen, zu Lasten des Auftraggebers. Reparaturleistungen gelten rein netto ohne Skontoabzug.


§ 4 Lieferung und Lieferzeit
(1) Lieferungen erfolgen ab Lager Mühlheim/Main.


(2) Von uns in Aussicht gestellte Fristen und Termine für Lieferungen und Leistungen gelten stets nur annähernd.

(3) Wir haften nicht für Unmöglichkeit der Lieferung oder für Lieferverzögerungen. Es können keine Schadensersatzansprüche wegen nicht rechzeitiger Lieferung gegen uns geltend gemacht werden.

(4) Wir sind zu Teillieferungen berechtigt.

(5) Lieferverzug setzt eine schriftliche Mahnung des Kunden voraus.

(6) Die Lieferung erfolgt stets für Rechnung und Gefahr des Käufers

 (7) Auslaufprodukte sind nur lieferbar, solange der Vorrat reicht.

 (8) Falls Lieferverzögerungen von mehr als 4 Monaten gegenüber dem ursprünglichen Liefertermin lt. Auftragsbestätigung von dentorado zu vertreten sind, gelten die am Liefertag gültigen Preise.

(10) Entstehen Schwierigkeiten bei der Einhaltung vereinbarter Liefertermine wegen Ereignissen höherer Gewalt, die erst nach Abschluss des Vertrages eintreten oder dentorado erst danach ohne Verschulden bekannt werden (z. B. Katastrophen, Krieg, Aufruhr, Streik, Eingriffe von hoher Hand), so hat dentorado diese nicht zu vertreten. Ist das Leistungshindernis vorübergehender Art, so verlängert sich die Lieferzeit angemessen. Verlängern sich solche Ereignisse höherer Gewalt über die Zeit hinaus, ist dentorado berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Erbrachte Gegenleistungen werden in diesem Falle nach den Regeln der ungerechtfertigten Bereicherung zurückerstattet


§ 5 Erfüllungsort, Versand, Verpackung, Gefahrübergang
(1) Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag ist Mühlheim/Main, soweit nichts anderes bestimmt ist.


(2) Die Versandart und die Verpackung unterstehen unserem pflichtgemäßen Ermessen.

(3) Die Gefahr geht spätestens mit der Übergabe des Liefergegenstandes (wobei der Beginn des Verladevorgangs maßgeblich ist) an den Spediteur, Frachtführer oder sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Dritten auf den Kunden über. Dies gilt auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen.


§ 6 Gewährleistung

(1) Aufgrund technischer Gegebenheiten können Produktdarstellungen in Katalogen oder sonstigen Unterlagen (auch in elektronischer Form) geringfügig vom Produkt abweichen.

(2) Die gelieferten Gegenstände sind unverzüglich nach Ablieferung an den Kunden sorgfältig zu untersuchen.

(3) Wird der Mangel nicht gerügt bin sieben Tagen nach Erhalt der Ware, geht der Kunde seiner Gewährleistungsrechte wegen festgestellter oder feststellbarer Mängel verlustig; dies gilt auch im Fall einer irrtümlichen Falschlieferung.

(4) Lag im Zeitpunkt des Gefahrübergangs ein Mangel vor, können wir die Nacherfüllung nach unserer Wahl durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder durch Lieferung einer mangelfreien Sache (Ersatzlieferung) vornehmen.


(5) Der Kunde hat uns die zur Nacherfüllung erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben, insbesondere die beanstandete Ware zu Prüfungszwecken zu übergeben.

(6) Wir sind berechtigt, die Nacherfüllung davon abhängig zu machen, dass der Kunde den Kaufpreis bezahlt. Der Kunde ist jedoch berechtigt, einen im Verhältnis zum Mangel angemessenen Teil des Kaufpreises zurückzubehalten.


(7) Ist die Nacherfüllung fehlgeschlagen oder hat sie sich über eine angemessene Zeit hinaus verzögert oder kann sie nach den gesetzlichen Vorschriften verweigert werden, ist Kaufpreisminderung oder bei einem nicht unerheblichen Mangel Rücktritt vom Kaufvertrag möglich.


(8) Auf unser Verlangen ist der beanstandete Liefergegenstand frachtfrei an uns zurückzusenden. Bei berechtigter Mängelrüge vergüten wir die Kosten des günstigsten Versandweges.

(9) Die Gewährleistung entfällt, wenn der Kunde ohne unsere Zustimmung den Liefergegenstand ändert oder durch Dritte ändern lässt


§ 7 Rückgaberecht

(1)Der Kunde kann von uns gelieferte Verbrauchsmaterialien unter Angabe des Rückgabegrundes innerhalb von 14 Tagen zurückgeben. Die Frist beginnt ab Eingang der Ware beim Kunden. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung der Ware oder der Eingang der Mitteilung bei uns. Der Kunde trägt die Kosten der Rücksendung, es sei denn, wir haben eine andere als die bestellte Ware oder eine mangelhafte Ware geliefert. Er ist verpflichtet, die Ware im Päckchen oder Paket zurückzusenden und eine Kopie des ausgefüllten Retourenscheins beizulegen.

(2)Wir nehmen ausschließlich unbenutzte und ungeöffnete Waren in Originalverpackung, die keine Gebrauchsspuren aufweisen und nicht beschriftet und/oder beklebt sind, zurück.

(3)Bei Rückgabe erteilen wir dem Kunden eine Gutschrift in Höhe des gezahlten Kaufpreises der zurückgegebenen Ware.

(4)Reduzierte Waren oder auf Kundenwunsch beschaffte Waren sind vom Rückgaberecht ausgeschlossen. Das gleiche gilt für Waren, auf die Preisnachlässe (z.B. bei großen Mengen) gewährt wurden.


§ 8 Schutzrechte
Wir geben keine Gewähr, dass der Liefergegenstand im Land des Käufers frei von gewerblichen Schutzrechten oder Urheberrechten Dritter ist; dies gilt auch für die Durchführung von Verfahren und die Verwendung in Kombination mit anderen Produkten. Jeder Vertragspartner wird den anderen Vertragspartner unverzüglich schriftlich benachrichtigen, falls ihm gegenüber Ansprüche wegen der Verletzung solcher Rechte geltend gemacht werden.


§ 9 Haftung und Schadensersatz

(1) Die Haftung für Schäden aus einer Falsch- oder Fehllieferung ist auf den Warenwert der Bestellung beschränkt, wenn der entstandene Schaden ausschließlich auf einer Nichtverwendbarkeit des Produkts für den gewünschten Zweck beruht.

(2) Soweit wir technische Auskünfte geben oder beratend tätig werden und diese Auskünfte oder Beratungen nicht zu dem von uns geschuldeten, vertraglich vereinbarten Leistungsumfang gehören, geschieht dies unentgeltlich und unter Ausschluss jeglicher Haftung.

(3) Wir haften nicht, soweit Schäden durch die Einhaltung der Prüfpflichten des Kunden hätten vermieden werden können, es sei denn, der Schaden ist auf vorsätzliches Verhalten unserer gesetzlichen Vertreter zurückzuführen.

(4) Wir haften nicht, im Falle einfacher Fahrlässigkeit unserer Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen;

§ 10 Eigentumsvorbehalt
(1) Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Sache bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen aus dem Liefervertrag und im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung vor.

(2)Wir sind berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen, wenn der Besteller sich vertragswidrig verhält.

(3)Wir dürfen zur Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes an der Vorbehaltsware die Geschäftsräume des Kunden betreten und die Vorbehaltsware an uns nehmen.

(4)Der Eigentumsvorbehalt bleibt bestehen, bis alle Forderungen ausgeglichen sind.

(5)Verpfändungen und Sicherheitsübereignungen unserer Vorbehaltsware sind, solange sie in unserem Eigentum oder Miteigentum stehen, unzulässig.

(6)Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, nach den gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurückzutreten und die Ware herauszuverlangen oder die Abtretung etwaiger Herausgabeansprüche des Kunden gegen Dritte zu verlangen. Nach Rücknahme der Ware sind wir zu deren Verwertung befugt. Der Verwertungserlös wird auf die Verbindlichkeiten des Kunden, abzüglich angemessener Verwertungskosten, angerechnet.


§ 11 Schlussbestimmungen
(1) Gerichtsstand für alle etwaigen Streitigkeiten aus der Geschäftsbeziehung zwischen uns und dem Kunden ist nach unserer Wahl Offenbach am Main. Für Klagen gegen uns ist Offenbach am Main ausschließlicher Gerichtsstand. Zwingende gesetzliche Bestimmungen über ausschließliche Gerichtsstände bleiben von dieser Regelung unberührt.


(2) Soweit der Vertrag oder diese AGB Regelungslücken enthalten, gelten zur Ausfüllung dieser Lücken diejenigen rechtlich wirksamen Regelungen als vereinbart, welche die Vertragspartner nach den wirtschaftlichen Zielsetzungen des Vertrages und dem Zweck dieser AGB vereinbart hätten, wenn sie die Regelungslücke gekannt hätten.


(3) Für Kunden aus anderen EU-Mitgliedsstaaten ist Gerichtsstand und Erfüllungsort ausschließlich Mühlheim a. Main. Die Vertragssprache ist Deutsch.


(4) Dieser Vertrag unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Sofern der Kunde Unternehmer ist, ist Offenbach Gerichtsstand; dentorado ist jedoch berechtigt, den Kunden auch an seinem Wohnsitzgericht zu verklagen. Erfüllungsort für Unternehmer ist Mühlheim a. Main.


Datenschutzhinweis:

Zum Schutz Ihrer Daten verfahren wir bei allen Vorgängen der Datenverarbeitung nach den gesetzlichen Vorschriften. Die dentorado GmbH speichert Ihre Daten in dem für die Bestellabwicklung notwendigen Umfang und gibt in diesem Rahmen erforderliche Daten an Ihre Dienstleister weiter, soweit für die Vertragserfüllung erforderlich.